Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)
674 2.Änd. - Beeck
- Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 674 2. Änderung Beeck- „Prinz-Friedrich-Karl-Straße“ für einen Bereich zwischen Herzogstraße, Weststraße, Pothmannstraße, Prinz-Friedrich-Karl-Straße, Bruckhauser Straße, Windmühlenstraße, Neanderstraße, Frankenstraße, Andreas-Hofer-Straße sowie Südseite der Hopfenstraße im Sinne des § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird aktualisiert und mitsamt der Anpassung des Geltungsbereichs beschlossen.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Steuerung von Vergnügungsstätten zur Verminderung von Beeinträchtigungen der Wohnfunktion und Schutz der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebiets, insbesondere durch eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten. Zum Schutz des Zentralen Versorgungsbereichs sollen Vergnügungsstätten innerhalt des ZVB gänzlich ausgeschlossen werden. In den übrigen Mischgebieten sollen Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig sein.
Aufstellungsbeschluss
Verfahrensübersicht
| Datum |
Verfahrensschritt |
| 10.06.2024 |
Aufstellungsbeschluss |