Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)
1202 - Meiderich

für einen Bereich zwischen

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Nebenzentrums Meiderich. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Weiteres wesentliches Ziel ist der Schutz der im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Wohnnutzungen sowie der Schutz des Boden-/Mietpreisgefüges. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.

rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht

Nr. 1202 -Meiderich- "Bahnhofstraße"

Datum Verfahrensschritt
17.02.2014 Aufstellungsbeschluss
09.02.2023 Auslegungssbeschluss
17.04.2023 - 22.05.2023 öffentliche Auslegung
18.09.2023 Satzungsbeschluß
31.10.2023 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB