Bebauungsplan
1227 - Hüttenheim

für einen Bereich

Ziel des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches des Nahversorgungszentrums Hüttenheim. Einzelhandelsbetriebe mit zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der Duisburger Sortimentsliste sollen ausgeschlossen werden. Bestehende Einzelhandelsbetriebe haben Bestandsschutz und werden entsprechend ihres genehmigten Bestandes planungsrechtlich gesichtert.

Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht

Nr. 1227 -Hüttenheim- "Mannesmann Straße/Ehinger Straße"

Datum Verfahrensschritt
21.09.2015 Aufstellungsbeschluss