Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)
1301 - Wanheim-Angerhausen
für einen Bereich
- zwischen Forststraße, Wanheimer Straße und Neuenhofstraße
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere der Nebenzentren Buchholz und Wanheimerort. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese Zielsetzung wird durch das vom Rat der Stadt am 01.07.2019 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept gestützt.
Weiteres wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebiets, insbesondere durch eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes gesteuert werden. Dieses Ziel wird durch das vom Rat der Stadt am 11.07.2011 beschlossene gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.
Satzungsbeschluss
Verfahrensübersicht
| Datum |
Verfahrensschritt |
| 23.09.2024 |
Aufstellungsbeschluss |
| 09.10.2025 |
Auslegungssbeschluss |
| 03.12.2025 - 16.01.2026 |
öffentliche Auslegung |
| 04.05.2026 |
Satzungsbeschluß |
| Veränderungssperre Nr.: 123 in Kraft
vom: 15.09.2025 bis zum: 14.09.2027 |
| Bemerkung: |
| Die Laufzeit der Veränderungssperre kann im Einzelfall abweichen! Die erste Veröffentlichung fand vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 statt. |
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