Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§30 Abs. 2 BauGB)
2047 - Duissern
- für eine Bereich, der im Norden durch die Straße "Am Schnabelhuck", im Osten durch eine bewaldete Fläche, im Süden durch Wohnbebauung und im Westen durch die "Schweizer Straße" begrenzt wird.
Es ist beabsichtigt, auf dem Vorhabengrundstück einen großflächigen Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m² zzgl. Backshop mit 70 m² Verkaufsfläche, eine Kita und Wohnungen in den Obergeschossen zu entwickeln. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 471 -Duissern- mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2047 -Duissern- „Am Schnabelhuck“ überlagert werden. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB ist eine entsprechende Änderung des neuen Flächennutzungsplanes im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchzuführen.
frühzeitige Bürgerbeteiligung
| Datum |
Uhrzeit |
Ort |
| 03.09.2026 |
18:00 |
Rathaus Duisburg, Burgplatz 19 in 47051 Duisburg, Ratssitzungssaal (Raum 100) |
Anschließend an die oben genannte Vorstellung besteht die Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern und diese mit der Verwaltung zu erörtern.
Der erwähnte Planentwurf kann vom 24.08.2026 - 03.09.2026
-
Werktage vor dem Anhörungstag -
im Internet (www.duisburg.de/bauleitplanung) und eine Stunde vor Beginn der öffentlichen Sitzung im oben genannten Sitzungssaal/Tagungsraum/Forum eingesehen werden.
und eine Stunde vor Beginn der öffentlichen Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden.
Verfahrensübersicht
| Datum |
Verfahrensschritt |
| 23.06.2025 |
Aufstellungsbeschluss |
| 03.09.2026 |
Frühzeitige Bürgerbeteiligung |
| Bemerkung: |
| siehe auch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 95001 -Duissern- |
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