Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche. Die Ansiedlung von zentrenrelevanten und zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten soll gesteuert werden. Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebiets sollen ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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27.04.2015 | Aufstellungsbeschluss |
03.07.2017 | Auslegungssbeschluss |
11.09.2017 - 27.10.2017 | öffentliche Auslegung |
05.03.2018 | Satzungsbeschluß |
16.04.2018 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |