Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist, mittels entsprechender Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Planung zu schaffen und ggf. mögliche, den städtebaulichen Vorstellungen widersprechende, Entwicklung zu verhindern.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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05.03.2001 | Aufstellungsbeschluss | ||
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