Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Revitalisierung der ehemals durch Sportnutzung geprägten Flächen, zwischen den Straßen "Schwarzer Weg" und der Halener Straße zu schaffen, um eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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30.03.2006 | Aufstellungsbeschluss | ||
25.11.2020 | Auslegungssbeschluss | ||
08.06.2017 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
25.01.2021 - 10.03.2021 | öffentliche Auslegung | ||
25.11.2021 | Satzungsbeschluß | ||
31.03.2022 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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