Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Schutz der im Gebiet vorhandenen Wohnnutzung vor einer steigenden Belastung durch Vergnügungsstätten und die Vermeidung einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Gebietes durch Vergnügungsstätten.
Datum | Verfahrensschritt |
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18.12.2013 | Aufstellungsbeschluss |
27.04.2015 | Auslegungssbeschluss |
26.05.2015 - 03.07.2015 | öffentliche Auslegung |
21.09.2015 | Satzungsbeschluß |
30.10.2015 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |