Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1201 - Alt-Hamborn

für einen Bereich zwischen:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Schutz der im Gebiet vorhandenen Wohnnutzung vor einer steigenden Belastung durch Vergnügungsstätten und die Vermeidung einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Gebietes durch Vergnügungsstätten.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1201 'Schreckerstraße'

Datum Verfahrensschritt
18.12.2013 Aufstellungsbeschluss
27.04.2015 Auslegungssbeschluss
26.05.2015 - 03.07.2015 öffentliche Auslegung
21.09.2015 Satzungsbeschluß
30.10.2015 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB