Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Die durch das Denkmalschutzgesetz geschützten Gebäude müssen innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche erhalten bleiben
Datum | Verfahrensschritt |
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07.12.2009 | Aufstellungsbeschluss |