Anlass der Planung ist neben dem Schutz der gewerblichen Strukturen in den Gewerbe- und Mischgebieten der Erhalt und die Entwicklung des daran angrenzenden zentralen Versorgungsbereiches „Nebenzentrum Meiderich“. Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Datum | Verfahrensschritt |
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28.03.2011 | Aufstellungsbeschluss |