Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1172 - Duissern

für einen Bereich zwischen:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der Solitärbebauung im Bereich des Straßenraums Wilhelmshöhe und die Ermöglichung einer Neubebauung im Hintergelände als kulissenartige Umrahmung. Die Erschließung der Neubebauung soll über drei private Erschließungswege, ausgehend von der Wilhelmshöhe, erfolgen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 505 1. Änderung -Duissern- und Nr. 1172 -Duissern- "Wilhelmshöhe" wurde der Bebauungsplan Nr. 505 -Duissern- komplett überlagert und ausser Kraft gesetzt.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1172 'Wilhelmshöhe'

Datum Verfahrensschritt
11.07.2011 Aufstellungsbeschluss
27.04.2015 Auslegungssbeschluss
10.11.2011 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
26.05.2015 - 03.07.2015 öffentliche Auslegung
21.09.2015 Satzungsbeschluß
15.10.2015 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB