Bebauungsplan

1183 - Neudorf-Nord

für einen Bereich:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Mitte mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Kultur. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten im Plangebiet östlich der Neudorfer Straße ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte als Unterart des Einzelhandels sowie Bordelle und bordellartige Betriebe als Unterart der Gewerbebetriebe aller Art einschließlich der Wohnungsprostitution sollen dort ebenfalls ausgeschlossen werden. Für den Bereich westlich der Neudorfer Straße, entlang des Bahnhofvorplatzes soll ein Bereich für eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Erotikfachgeschäften festgesetzt werden. Darüber hinaus sind keine Festsetzungen vorgesehen.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Bpl 1183 "Neudorfer Straße"

Datum Verfahrensschritt
12.12.2011 Aufstellungsbeschluss