Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1183 - Neudorf-Nord

für einen Bereich:

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Hauptzentrums Innenstadt, des Nebenzentrums Neudorf und des Nahversorgungszentrums Duissern. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese Zielsetzung wird durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept gestützt. Zusätzlich soll durch die Steuerung von Vergnügungsstätten eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes sowie eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen verhindert werden. Im Dezember 2011 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich durch den Rat beschlossen. Durch veränderte Rahmenbedingungen, durch die Einkürzung des zentralen Versorgungsbereiches, sowie geänderte Gesetzgebungen, wird der Aufstellungsbeschluss mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22-2024 aktualisiert.

Verfahrensschritt:

  • Pläne in Bearbeitung

Verfahrensübersicht:

Nr. 1183 -Neudorf-Nord- "Neudorfer Straße"

Datum Verfahrensschritt
10.06.2024 Aufstellungsbeschluss
23.09.2024 Auslegungssbeschluss
04.11.2024 - 06.12.2024 öffentliche Auslegung
Veränderungssperre Nr.: 122 in Kraft vom: 31.07.2024 bis zum: 30.07.2026
Bemerkung:
Die Laufzeit der Veränderungssperre kann im Einzelfall abweichen!