Ziel der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Meiderich mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Kultur. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten in den MK und MI-Gebieten ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte als Unterart des Einzelhandels sowie Bordelle und bordellartige Betriebe als Unterart der Gewerbebetriebe aller Art sollen ebenfalls ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt |
---|---|
30.01.2012 | Aufstellungsbeschluss |