Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzungen zur Sicherung und Erweiterung des bestehenden Zoogeländes in geeigneten Abschnitten zu schaffen. Zur Sicherung des vorhandenen Zoogeländes sowie der möglichen Erweiterungsflächen soll in geeigneter Weise die Art der Nutzung, z.B. Sondergebiet „Zoo“ im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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26.03.2012 | Aufstellungsbeschluss |