Durch die 1. textliche Ergänzung des Bebauuangsplanes Nr. 602 II -Neumühl- soll die bereits bestehende Nutzungsbeschränkung des Gewerbegebietes erweitert werden, um unerwünschte Entwicklungen zu vermeiden und das Neumühler Gewerbegebiet als Fläche für Standorte des Handwerkes und des produzierenden Gewerbes vorzuhalten und insgesamt zu stärken. Vorgesehen ist hier der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Bordellbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen.
Datum | Verfahrensschritt |
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01.03.2004 | Aufstellungsbeschluss |