Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1202 - Meiderich

für einen Bereich zwischen:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Nebenzentrums Meiderich. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Weiteres wesentliches Ziel ist der Schutz der im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Wohnnutzungen sowie der Schutz des Boden-/Mietpreisgefüges. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1202 -Meiderich- "Bahnhofstraße"

Datum Verfahrensschritt
17.02.2014 Aufstellungsbeschluss
09.02.2023 Auslegungssbeschluss
17.04.2023 - 22.05.2023 öffentliche Auslegung
18.09.2023 Satzungsbeschluß
31.10.2023 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB