Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Nebenzentrums Meiderich. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Weiteres wesentliches Ziel ist der Schutz der im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Wohnnutzungen sowie der Schutz des Boden-/Mietpreisgefüges. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 17.02.2014 | Aufstellungsbeschluss |
| 09.02.2023 | Auslegungssbeschluss |
| 17.04.2023 - 22.05.2023 | öffentliche Auslegung |
| 18.09.2023 | Satzungsbeschluß |
| 31.10.2023 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |