Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

614 2.Änd. - Neumühl

für einen Bereich:

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Neumühl. Darüber hinaus sollen die Wohngebiete vor störenden Auswirkungen der Vergnügungsstätten geschützt werden. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten in den MK-Gebieten ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sollen ebenfalls ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Pläne in Bearbeitung

Verfahrensübersicht:

Nr. 614 2. Änderung -Neumühl-

Datum Verfahrensschritt
07.04.2014 Aufstellungsbeschluss
10.06.2024 Auslegungssbeschluss
27.01.2025 - 26.02.2025 öffentliche Auslegung
Bemerkung:
Amtsblatt Austellungsbeschluß 15.05.2014