Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Neumühl. Darüber hinaus sollen die Wohngebiete vor störenden Auswirkungen der Vergnügungsstätten geschützt werden. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten in den MK-Gebieten ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sollen ebenfalls ausgeschlossen werden.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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27.01.2025 bis 26.02.2025 |
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden. |
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg |
Datum | Verfahrensschritt |
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07.04.2014 | Aufstellungsbeschluss |
10.06.2024 | Auslegungssbeschluss |