Bebauungsplan

850 B 1.Änd. - Hamborn

für einen Bereich zwischen:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Hamborn/Marxloh mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen, Kultur und zentrenorientiertes Wohnen. Durch den Bebauungsplan soll der Ausschluss von Vergnügungsstätten und die Unterarten von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte als Unterart des Einzelhandels sowie Bordelle und bordellartige Betriebe einschließlich der Wohnungsprostitution als Unterart der Gewerbebetriebe aller Art sollen ebenfalls ausgeschlossen werden. Diese Zielsetzungen entsprechen dem Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten. Diese Festsetzungen sollen getroffen werden, weil Vergnügungsstätten häufig ein negative städtebauliche Wirkungen auf ihr Umfeld haben.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

BPlan 850 B 1. Änderung

Datum Verfahrensschritt
07.04.2014 Aufstellungsbeschluss