Bebauungsplan

579 1.Änd. - Ruhrort

für einen Bereich zwischen:

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 579 -Ruhrort- ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Ruhrort mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Kultur. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten, Erotik-Fachgeschäfte, als Unterart des Einzelhandels, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe, einschließlich der Wohnungsprostitution, als Unterart der Gewerbebetriebe, ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

BPlan 579 1. Änderung

Datum Verfahrensschritt
07.04.2014 Aufstellungsbeschluss