Ziel der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches des Nahversorgungszentrums Wanheimerort. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, das Einzelhandelsbetriebe mit zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der Duisburger Sortimentsliste ausgeschlossen werden. Der bestehende Einzelhandelsbetrieb (Lebensmitteldiscounter) erhält mit seinem genehmigten Bestand Bestandsschutz.
Datum | Verfahrensschritt |
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29.09.2014 | Aufstellungsbeschluss |