Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Situation zum Schutz der vorhandenen Wohnnutzung zu sichern und eine weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Erotikfachgeschäften auszuschließen.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 27.04.2015 | Aufstellungsbeschluss |