Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Situation zum Schutz der vorhandenen Wohnnutzung zu sichern und eine weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Erotikfachgeschäften auszuschließen.
Datum | Verfahrensschritt |
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27.04.2015 | Aufstellungsbeschluss |