Ziel der Planung ist die Sicherung des Bereichs als Gewerbe- und Dienstleistungsstandort. Ausgeschlossen werden sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungstätten.
Datum | Verfahrensschritt |
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27.04.2015 | Aufstellungsbeschluss |