Ziel der Planung ist die Sicherung des Bereichs als Gewerbe- und Dienstleistungsstandort. Ausgeschlossen werden sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungstätten.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 27.04.2015 | Aufstellungsbeschluss |