Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1220 - Neumühl

für einen Bereich:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnnutzung auf einer brach gefallenen Fläche innerhalb des Siedlungszusammenhangs. Durch die Aufgabe der Planung der Osttangente Neumühl ergibt sich im Rahmen der Innenentwicklung die Möglichkeit zur Wiedernutzbarmachung dieser Baulücke zwischen der Bahnlinie Oberhausen-Voerde, der Fiskusstraße und der Borussiastraße. Diese Fläche wurde vor der Planung der Osttangente bereits als Wohnbaufläche genutzt.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Bpl 1220 'Borussiastraße'

Datum Verfahrensschritt
29.02.2016 Aufstellungsbeschluss
18.06.2015 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
25.10.2016 - 25.11.2016 öffentliche Auslegung
03.07.2017 Satzungsbeschluß
31.07.2017 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
1. Öffentliche Auslegung vom 11.04.2016 bis 11.05.2016