Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnnutzung auf einer brach gefallenen Fläche innerhalb des Siedlungszusammenhangs. Durch die Aufgabe der Planung der Osttangente Neumühl ergibt sich im Rahmen der Innenentwicklung die Möglichkeit zur Wiedernutzbarmachung dieser Baulücke zwischen der Bahnlinie Oberhausen-Voerde, der Fiskusstraße und der Borussiastraße. Diese Fläche wurde vor der Planung der Osttangente bereits als Wohnbaufläche genutzt.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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29.02.2016 | Aufstellungsbeschluss | ||
18.06.2015 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
25.10.2016 - 25.11.2016 | öffentliche Auslegung | ||
03.07.2017 | Satzungsbeschluß | ||
31.07.2017 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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