Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnnutzung auf einer brach gefallenen Fläche innerhalb des Siedlungszusammenhangs. Durch die Aufgabe der Planung der Osttangente Neumühl ergibt sich im Rahmen der Innenentwicklung die Möglichkeit zur Wiedernutzbarmachung dieser Baulücke zwischen der Bahnlinie Oberhausen-Voerde, der Fiskusstraße und der Borussiastraße. Diese Fläche wurde vor der Planung der Osttangente bereits als Wohnbaufläche genutzt. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1220 -Neumühl- "Borussiastraße" wird der Bebauungsplan Nr. 612 I -Neumühl- (einschließlich der 1. und 2. vereinfachten Änderung) teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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29.02.2016 | Aufstellungsbeschluss | ||
18.06.2015 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
25.10.2016 - 25.11.2016 | öffentliche Auslegung | ||
03.07.2017 | Satzungsbeschluß | ||
31.07.2017 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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