Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1224 - Rheinhausen

für einen Bereich zwischen:

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Nebenzentrums Rheinhausen, daher soll die Ansiedlung von zentrenrelevanten und zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Hierzu sollen im Bebauungsplan zentrenrelevante und zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden. Für die bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe wird der Bestandsschutz im Laufe des Verfahrens geprüft. Darüber hinaus ist es ein weiteres wesentliches Ziel des Bebauungsplanes, eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1224 -Rheinhausen- "Flutweg/Feldstraße"

Datum Verfahrensschritt
22.06.2015 Aufstellungsbeschluss
27.09.2021 Auslegungssbeschluss
08.11.2021 - 23.12.2021 öffentliche Auslegung
31.03.2022 Satzungsbeschluß
31.05.2022 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Die 1. Öffentliche Auslegung fand vom 26.10.2020 bis 11.12.2020 statt.