Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Nebenzentrums Rheinhausen, daher soll die Ansiedlung von zentrenrelevanten und zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Hierzu sollen im Bebauungsplan zentrenrelevante und zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden. Für die bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe wird der Bestandsschutz im Laufe des Verfahrens geprüft. Darüber hinaus ist es ein weiteres wesentliches Ziel des Bebauungsplanes, eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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22.06.2015 | Aufstellungsbeschluss | ||
27.09.2021 | Auslegungssbeschluss | ||
08.11.2021 - 23.12.2021 | öffentliche Auslegung | ||
31.03.2022 | Satzungsbeschluß | ||
31.05.2022 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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