Ziel des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches des Nahversorgungszentrums Hüttenheim. Einzelhandelsbetriebe mit zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der Duisburger Sortimentsliste sollen ausgeschlossen werden. Bestehende Einzelhandelsbetriebe haben Bestandsschutz und werden entsprechend ihres genehmigten Bestandes planungsrechtlich gesichtert.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 21.09.2015 | Aufstellungsbeschluss |