Ziel des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches des Nahversorgungszentrums Hüttenheim. Einzelhandelsbetriebe mit zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der Duisburger Sortimentsliste sollen ausgeschlossen werden. Bestehende Einzelhandelsbetriebe haben Bestandsschutz und werden entsprechend ihres genehmigten Bestandes planungsrechtlich gesichtert.
Datum | Verfahrensschritt |
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21.09.2015 | Aufstellungsbeschluss |