Ziel des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche Hüttenheim und Buchholz. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Einzelhandelsbetriebe mit zentren- sowie zentren- und nahversorgungs- relevanten Sortimenten gemäß der Duisburger Sortimentsliste ausgeschlossen werden. Bestehende Einzelhandelsbetriebe haben Bestandsschutz und werden entsprechend ihres genehmigten Bestandes planungsrechtlich gesichert. Zum Schutz der städtebaulichen Funktion des Planbereiches als Gewerbegebiet sollen auch Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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23.11.2015 | Aufstellungsbeschluss |