Ziel und Zweck des Planentwurfs ist die Aufhebung des vorhandenen Planungsrechts bezüglich der Straßentrassen. Damit kann die Matenastraße zukünftig entwidmet und die Trasse in das angrenzende Werksgelände integriert werden. Die Alsumer Straße verbleibt in ihrem derzeitigen Ausbau. An die Alsumer Straße angrenzende Flächen können in die anliegenden Nutzungen einbezogen werden.
Datum | Verfahrensschritt |
---|---|
26.09.2016 | Aufstellungsbeschluss |
26.09.2016 | Auslegungssbeschluss |
08.04.2016 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung |
25.10.2016 - 25.11.2016 | öffentliche Auslegung |
13.03.2017 | Satzungsbeschluß |
15.05.2017 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |