Ziel und Zweck des Planentwurfes ist die planungsrechtliche Vorbereitung für ein differenziertes, standort- und nachfragegerechtes Angebot an Eigenheimen und Geschosswohnungsbau und damit ein familienfreundliches Wohnquartier.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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25.04.2016 | Aufstellungsbeschluss | ||
03.11.2022 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
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