Zum Schutz, Erhalt und der Entwicklung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches Alt-Homberg als Einzelhandels- und Dienstleistungsort soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen Betrieben gesteuert werden.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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29.09.2014 | Aufstellungsbeschluss | ||
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