Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1245 - Duissern

für einen Bereich:

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung des Nahversorgungszentrums Duissern sowie eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten, Erotikfachgeschäfte, Bordelle und bordellartige Betriebe einschließlich der Wohnungsprostitution innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

BPlan 1245 'Mülheimer Straße'

Datum Verfahrensschritt
03.07.2017 Aufstellungsbeschluss