Satzung über örtliche Bauvorschriften

6000 - Rheinhausen-Mitte

Ziel der Satzung ist es, im Bereich der sich im Zuge des Strukturwandels ändernden Nutzungen nördlich des Logportgeländes, entlang von Friedrich-Alfred-Straße und Atroper Straße einschließlich der Nebenstraßeneinmündungen durch örtliche Bauvorschriften das Erscheinungsbild des Straßenraumes zu erhalten. Durch die Vorschriften über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten sowie den Ausschluss von: Einfriedungen, Stellplätzen, Garagen und Werbeanlagen, soll das gewachsene Erscheinungsbild der Straßenfluchten gesichert werden.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 6000 - Satzung über örtliche Bauvorschriften

Datum Verfahrensschritt
07.10.2002 Satzungsbeschluß
20.11.2002 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Der Bereich der Satzung entspricht dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1012 dessen Aufstellungsbeschluss vom 07.05.2001 am 26.03.2012 aufgehoben wurde.