Ziel der Satzung ist es, im Bereich der sich im Zuge des Strukturwandels ändernden Nutzungen nördlich des Logportgeländes, entlang von Friedrich-Alfred-Straße und Atroper Straße einschließlich der Nebenstraßeneinmündungen durch örtliche Bauvorschriften das Erscheinungsbild des Straßenraumes zu erhalten. Durch die Vorschriften über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten sowie den Ausschluss von: Einfriedungen, Stellplätzen, Garagen und Werbeanlagen, soll das gewachsene Erscheinungsbild der Straßenfluchten gesichert werden.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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07.10.2002 | Satzungsbeschluß | ||
20.11.2002 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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