Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung des Nebenzentrums Rheinhausen sowie eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten, Erotikfachgeschäfte, Bordelle und bordellartige Betriebe einschließlich der Wohnungsprostitution innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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14.08.2017 | Aufstellungsbeschluss | ||
17.02.2020 | Auslegungssbeschluss | ||
08.06.2020 - 10.07.2020 | öffentliche Auslegung | ||
15.09.2020 | Satzungsbeschluß | ||
16.11.2020 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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