Bebauungsplan

409 1.Änd. - Neuenkamp

für einen Bereich zwischen:

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 409 ist der Schutz der Wohnnutzung sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Neuenkamp mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Kultur. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele soll im Bebauungsplan textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten im MI-Gebiet ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte als Unterart des Einzelhandels sollen ebenfalls ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 409 1. Änderung

Datum Verfahrensschritt
22.12.2017 Aufstellungsbeschluss