Bebauungsplan

528 1.Änd. - Altstadt

für einen Bereich:

Sicherung der vorhandenen Struktur von produzierenden Gewerbebetrieben und Entwicklung einer langfristig gewünschten Struktur aus gewerblich produzierenden Betrieben ergänzt mit Dienstleistungsbetrieben sowie Geschäfts-/Bürogebäude. Hierzu sollen innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes Bordelle und bordellartige Betriebe als Unterart der Gewerbebetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für sportliche Zwecke, Vergnügungsstätten sowie die Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 528 1. Änderung

Datum Verfahrensschritt
17.08.2018 Aufstellungsbeschluss