Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum zu schaffen. Durch die neue Verkehrsanbindung sollen eine Verbesserung des Immissionsschutzes erzielt, die Wohngebiete in Alt-Walsum, Aldenrade und Fahrn verkehrlich entlastet und eine Steigerung der Wohnqualität erreicht werden. Im Plangebiet sollen hierfür Verkehrsflächen festgesetzt werden.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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26.11.2018 | Aufstellungsbeschluss | ||
19.09.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
30.10.2018 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
24.10.2022 - 06.12.2022 | öffentliche Auslegung | ||
27.03.2023 | Satzungsbeschluß | ||
31.08.2023 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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