Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1256 - Mittelmeiderich

für einen Bereich:

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung des Nebenzentrums Meiderich sowie eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten, Erotikfachgeschäfte, Bordelle und bordellartige Betriebe einschließlich der Wohnungsprostitution innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1256 -Mittelmeiderich- südl. Von-der-Mark-Straße

Datum Verfahrensschritt
19.11.2018 Aufstellungsbeschluss
17.02.2020 Auslegungssbeschluss
08.06.2020 - 10.07.2020 öffentliche Auslegung
15.09.2020 Satzungsbeschluß
16.11.2020 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
1. Öffentliche Auslegung vom 09.03.2020 bis 08.04.2020