Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1259 - Kaßlerfeld

für einen Bereich:

Wesentliches Ziel ist eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt, welches am 11.07.2011 vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde. Darüber hinaus dient der aufzustellende Bebauungsplan der bauleitplanerischen Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das am 01.07.2019 vom Rat der Stadt beschlossen wurde.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1259 -Kaßlerfeld- "Ruhrorter Straße"

Datum Verfahrensschritt
06.05.2019 Aufstellungsbeschluss
27.09.2021 Auslegungssbeschluss
08.11.2021 - 23.12.2021 öffentliche Auslegung
31.03.2022 Satzungsbeschluß
31.05.2022 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB