Bebauungsplan

1258 - Marxloh

Es wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kirchliche und kulturelle Entwicklung im Plangebiet zu schaffen um damit vorhandenen städtebaulichen Defiziten im nördlichen Verlauf der Weseler Straße zu begegnen. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB soll nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1258 -Marxloh- „Weseler Straße“ ein Parallelverfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 1258 "Weseler Straße"

Datum Verfahrensschritt
01.07.2019 Aufstellungsbeschluss