Ziel und Zweck des Planentwurfes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung des Hinterlandes an der Gartsträucherstraße. Innerhalb eines zentralen Siedlungsbereiches bietet die derzeit größtenteils brachliegende Fläche Potenzial zur Nachverdichtung. Die Planung geht damit auf die Nachfrage nach familienfreundlichen Wohnraum ein.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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30.09.2019 | Aufstellungsbeschluss | ||
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