Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1050 -Dellviertel- ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Mitte mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen, Kultur und zentrenorientiertes Wohnen. Im Bebauungsplan soll daher textlich festgesetzt werden, dass in den MK-Gebieten Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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17.02.2020 | Aufstellungsbeschluss |