Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes sowie eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen zu verhindern.
Datum | Verfahrensschritt |
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23.12.2020 | Aufstellungsbeschluss |
14.06.2021 | Auslegungssbeschluss |
26.07.2021 - 08.09.2021 | öffentliche Auslegung |
25.11.2021 | Satzungsbeschluß |
31.01.2022 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |