Ziel und Zweck der Außenbereichssatzung ist es, die Genehmigungsfähigkeit von Ersatz- und Ergänzungsbauten planungsrechtlich zu erleichtern, sodass sowohl eine Bestandssicherheit als auch angemessene und zeitgemäße Anpassungen der Bebauung sowie die Bebauung von Baulücken innerhalb eines bereits bebauten Bereichs im Außenbereich möglich sind.
Datum | Verfahrensschritt |
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27.09.2021 | Aufstellungsbeschluss |
27.09.2021 | Auslegungssbeschluss |
08.11.2021 - 22.12.2021 | öffentliche Auslegung |
31.03.2022 | Satzungsbeschluß |
30.06.2022 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |