Ziel und Zweck ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes „Duisburger Dünen“, zur Entwicklung eines stadtintegrierten und gemischt genutzten Zukunfts-Stadtquartiers, zu schaffen. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB wird die entsprechende Änderung Nr. 5.67 des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1277 -Dellviertel- „Am Alten Güterbahnhof / Duisburger Dünen“ durchgeführt.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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27.09.2021 | Aufstellungsbeschluss | ||
27.10.2022 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
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