Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1280 - Beeck

für einen Bereich:

Um eine gesamtheitliche Entwicklung des Quartiers im östlichen Bereich der Flottenstraße zu veranlassen, verfolgt die Verwaltung gemeinsam mit dem aus dem Konzeptvergabeverfahren hervorgegangenen Eigentümer der Hallenbadfläche seit dem Jahr 2020 das Ziel, die westlich an die Fläche des ehemaligen Hallenbads angrenzenden und sich im Eigentum der Stadt Duisburg befindenden Grabelandflächen in das Plangebiet einzubeziehen, sodass eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle wohnbauliche Gesamtentwicklung des Gebietes mit einer Anbindung an die gewachsene Ortslage erzielt werden kann.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 1280 -Beeck- "östliche Flottenstraße"

Datum Verfahrensschritt
31.03.2022 Aufstellungsbeschluss