Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die klimagerechte Grünflächenentwicklung im Bereich des ehemaligen Eisenbahnhafens sowie für die verkehrliche Umgestaltung des Knotenpunktes Homberger Straße / Friedrichsplatz / Friedrich-Ebert-Straße. Zudem soll die Nutzung des Ruhrorter Yachtclub e.V. in seinem Bestand erhalten und somit planungsrechtlich gesichert werden. Dadurch war die Ausweitung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachträglich erforderlich. Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB soll die entsprechende Änderung Nr. 4.35 des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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27.03.2023 | Aufstellungsbeschluss |