Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1212 - Kaßlerfeld

für einen Bereich:

Der Bebauungsplan dient der Umsetzung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das am 01.07.2019 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Zum Erhalt und zur Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere des Hauptzentrums Innenstadt, sollen textliche Festsetzungen über die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Plangebiet getroffen werden. Zum Erhalt der städtebaulichen Funktion des Planbereiches sollen auch Vergnügungsstätten gesteuert werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt, welches am 11.07.2011 vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 1212 -Kaßlerfeld- "Schifferstr./Max-Peters-Str."

Datum Verfahrensschritt
12.06.2023 Aufstellungsbeschluss