Wegen der Bedeutung der Logistikbranche für die Wirtschaft der Stadt Duisburg besteht ein
besonderes Interesse an der Etablierung eines zeitgemäßen Autohofs. Die im beabsichtigten Geltungsbereich enthaltene Fläche nordwestlich der Carl-Benz-Straße wird für ergänzende Nutzungen, die sich sinnvoll in der Nähe eines Autohofs entwickeln können, vorgesehen. Da sowohl die Fläche des Autohofs als auch der ergänzenden Nutzungen im derzeitigen Außenbereich liegen, ist – um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt zu schaffen – die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.