Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1272 - Duissern

für einen Bereich:

Wegen der Bedeutung der Logistikbranche für die Wirtschaft der Stadt Duisburg besteht ein besonderes Interesse an der Etablierung eines zeitgemäßen Autohofs. Die im beabsichtigten Geltungsbereich enthaltene Fläche nordwestlich der Carl-Benz-Straße wird für ergänzende Nutzungen, die sich sinnvoll in der Nähe eines Autohofs entwickeln können, vorgesehen. Da sowohl die Fläche des Autohofs als auch der ergänzenden Nutzungen im derzeitigen Außenbereich liegen, ist – um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt zu schaffen – die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 1272 -Duissern- "Autohof"

Datum Verfahrensschritt
15.04.2024 Aufstellungsbeschluss
Bemerkung:
siehe auch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.69 -Mitte-