Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1301 - Wanheim-Angerhausen

für einen Bereich:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere der Nebenzentren Buchholz und Wanheimerort. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese Zielsetzung wird durch das vom Rat der Stadt am 01.07.2019 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept gestützt. Weiteres wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebiets, insbesondere durch eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes gesteuert werden. Dieses Ziel wird durch das vom Rat der Stadt am 11.07.2011 beschlossene gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr.1301 -Wanheim-Angerhausen- "Forststraße"

Datum Verfahrensschritt
23.09.2024 Aufstellungsbeschluss
09.10.2025 Auslegungssbeschluss
03.12.2025 - 16.01.2026 öffentliche Auslegung
04.05.2026 Satzungsbeschluß
15.07.2026 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Die erste Veröffentlichung fand vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 statt.