Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1301 - Wanheim-Angerhausen

für einen Bereich:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere der Nebenzentren Buchholz und Wanheimerort. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese Zielsetzung wird durch das vom Rat der Stadt am 01.07.2019 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept gestützt. Weiteres wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebiets, insbesondere durch eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes gesteuert werden. Dieses Ziel wird durch das vom Rat der Stadt am 11.07.2011 beschlossene gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.

Verfahrensschritt:

  • erneute öffentliche Auslegung
Datum Uhrzeit Ort
03.12.2025
bis
16.01.2026
montags bis donnerstags von 8:00 bis
12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie
freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr.

Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden.
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg

Verfahrensübersicht:

Nr.1301 -Wanheim-Angerhausen- "Forststraße"

Datum Verfahrensschritt
23.09.2024 Aufstellungsbeschluss
09.10.2025 Auslegungssbeschluss
Veränderungssperre Nr.: 123 in Kraft vom: 15.09.2025 bis zum: 14.09.2027
Bemerkung:
Keine öffentlichen Termine zur Einsichtnahme vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 wegen Feiertage und Betriebsschließungen. Die Laufzeit der Veränderungssperre kann im Einzelfall abweichen! Die erste Veröffentlichung fand vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 statt.