Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist der Erhalt und die Entwicklung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche, hier insbesondere der Nebenzentren Buchholz und Wanheimerort. Daher soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gesteuert werden. Diese Zielsetzung wird durch das vom Rat der Stadt am 01.07.2019 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept gestützt. Weiteres wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebiets, insbesondere durch eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Daher sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes gesteuert werden. Dieses Ziel wird durch das vom Rat der Stadt am 11.07.2011 beschlossene gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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07.04.2025 bis 09.05.2025 |
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden. |
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg |
Datum | Verfahrensschritt | ||
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23.09.2024 | Aufstellungsbeschluss | ||
24.02.2025 | Auslegungssbeschluss | ||
07.04.2025 - 09.05.2025 | öffentliche Auslegung | ||
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