Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1301 - Wanheim-Angerhausen

für einen Bereich:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche Wanheimerort und Buchholz mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Kultur. Zudem ist es das Ziel eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebietes sowie eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen zu verhindern. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten im Plangebiet ausgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr.1301 -Wanheim-Angerhausen- "Forststraße"

Datum Verfahrensschritt
23.09.2024 Aufstellungsbeschluss