Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1296 - Marxloh

für einen Bereich:

Der aktuell hier geltende Bebauungsplan Nr. 333/60 Marxloh weist für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet aus. Gemäß § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in einem Allgemeinen Wohngebiet Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig. Ein Parkhausneubau ist aus planungsrechtlicher Sicht somit derzeit mit dem aktuell geltenden Planungsrecht nicht vereinbar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1296 -Marxloh- „Weseler Straße / Dahlmannstraße“ wird somit das Ziel verfolgt, die für den Neubau eines Parkhauses nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um so durch den Parkhausneubau den durch die Maßnahmen des Projektes "Soziale und städtebauliche Stabilisierung Zentrum Marxloh" ausgelösten Stellplatzbedarf decken zu können.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 1296 -Marxloh- "Weseler Straße / Dahlmannstraße"

Datum Verfahrensschritt
23.09.2024 Aufstellungsbeschluss