Der aktuell hier geltende Bebauungsplan Nr. 333/60 Marxloh weist für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet aus. Gemäß § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in einem Allgemeinen Wohngebiet Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig. Ein Parkhausneubau ist aus planungsrechtlicher Sicht somit derzeit mit dem aktuell geltenden Planungsrecht nicht vereinbar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1296 -Marxloh- „Weseler Straße / Dahlmannstraße“ wird somit das Ziel verfolgt, die für den Neubau eines Parkhauses nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um so durch den Parkhausneubau den durch die Maßnahmen des Projektes "Soziale und städtebauliche Stabilisierung Zentrum Marxloh" ausgelösten Stellplatzbedarf decken zu können.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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03.07.2025 | 17:45 | Bezirksamt Hamborn, Raum 101, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg |
Anschließend an die oben genannte Vorstellung besteht die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern und diesen mit der Verwaltung zu erörtern. Der erwähnte Planentwurf kann vom 26.06.2025 - 03.07.2025 im Internet (www.duisburg.de/bauleitplanung) und eine Stunde vor Beginn der öffentlichen Sitzung im oben genannten Sitzungssaal/Tagungsraum/Forum eingesehen werden. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus (Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 in 47051 Duisburg) innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell unter den oben genannten Kontaktdaten vereinbart werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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23.09.2024 | Aufstellungsbeschluss |
03.07.2025 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung |